Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB)

Mietvertrag

Vertragsparteien:

Vermieter: Mr. Cornpop GbR, Jürgen-Töpfer-Straße 111, 22763 Hamburg, vertreten durch die Geschäftsführer Thorge Wandrei und Imke Roskowetz (nachfolgend Vermieter genannt)

Mieter: Natürliche oder juristische Person der Bestellung oder Rechnungsempfänger (nachfolgend Mieter genannt)

1. Geltungsbereich

1.1. Für alle Geschäfte gelten ausschließlich die Bedingungen des Vermieters.

1.2. Der Mieter erkennt sich mit den nachfolgend aufgeführten Bedingungen des Mietvertrags einverstanden.

2. Angebote und Preise

2.1. Die Angebote des Vermieters auf der Webseite (www.mrcornpop.de) sind freibleibend und stellen kein rechtlich bindendes Vertragsangebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Mieter, Ware zu mieten. Sie verpflichten den Vermieter nicht zur Ausführung. Ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Mietvertrages wird durch den Mieter abgegeben, indem er die Bestellung des gewünschten Mietobjekts auf der Webseite tätigt oder indem er den Vermieter schriftlich oder auch mündlich dazu auffordert eine Reservierung auf den gewünschten Mietzeitraum abzuschließen. Unmittelbar nach der Bestellung wird dem Mieter eine automatisch generierte Bestellbestätigung per E-Mail zugesendet. Nach der anschließenden Prüfung der Bestellung durch den Vermieter wird dem Mieter die Rechnung mit Zahlungsaufforderung als Auftragsbestätigung per E-Mail zugesendet, mit welcher der Vermieter das Angebot somit annimmt und bestätigt. Bestellung und Reservierung kann nur garantiert werden, wenn der Gesamtrechnungsbetrag vollständig vom Mieter noch vor Mietbeginn bezahlt ist.

2.2. Es gelten ausschließlich die in der Auftragsbestätigung / Bestellbestätigung / Rechnung genannten Zahlungsbedingungen.

2.3. Sofern aus der Produktbeschreibung des Vermieters nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise. Gegebenenfalls zusätzliche anfallende Lieferkosten werden in der jeweiligen Produktbeschreibung gesondert ausgegeben.

2.4. Die angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

2.5. Alle Fotos und Darstellungen sind nicht bindend und können von der Realität abweichen.

3. Vertragsschluss

3.1. Der Mietvertrag kommt zwischen den beiden Vertragsparteien zustande.

3.2. Der Mietvertrag über die Mietobjekte kommt mit der Bestellung durch den Mieter über unsere Webseite (www.mrcornpop.de) und mit anschließender Auftragsbestätigung sowie der endgültigen Prüfung durch den Vermieter und mit der Zusendung der Rechnung per E-Mail zustande. Bei direkter Anfrage durch den Mieter (z.B. per E-Mail, WhatsApp, Telefon, persönlich, etc.) wird die Bestellung durch den Vermieter geprüft, manuell erstellt und anschließend die Auftragsbestätigung (Rechnung mit Zahlungsaufforderung) per E-Mail an den Mieter gesendet. Mündliche Absprachen und Nebenabreden ohne schriftliche Bestätigung sind nicht gültig und in allen Fällen ohne rechtliche Wirkung.

3.3. Die Kontaktaufnahme findet in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Mieter hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist. so dass unter dieser Adresse die vom Vermieter versandten E-Mails empfangen werden können.

4. Dauer des Mietvertrags, Stornierung und Kündigung

4.1. Die Mietdauer richtet sich nach dem in der Bestellung ausgewählten Zeitraum, inklusive der Lieferzeit und ist somit befristet.

4.2. Die Miete beginnt in der Regel am ersten Miettag um 10:00 Uhr und endet in der Regel am letzten Miettag um 18:00 Uhr. Die befristet vereinbarte Mietdauer ist verbindlich und kann nur im gegenseitigen Einvernehmen verkürzt oder verlängert werden. Der Miete ist verpflichtet, Abweichungen mindestens 48 Stunden vor Mietbeginn schriftlich beim Vermieter anzufragen.

4.3. Umbuchung: Der Mieter hat auch die Möglichkeit, die Bestellung auf ein anderes Datum umzubuchen, sofern dies möglich ist (z.B. wegen Verfügbarkeit, etc.) 15 Tage vor Mietbeginn ist die Umbuchung kostenlos. Ab 14 Tage vor Mietbeginn orientieren sich die Umbuchungskosten nach den unten stehenden Stornierungskosten (4.4.), können jedoch auch nach Ermessen und Prüfung des Vermieters ggf. geringer oder auch gar nicht anfallen.

4.3. Eine Stornierung/Kündigung des Mietvertrags ist möglich und muss schriftlich per E-Mail oder per Einschreiben erfolgen.

4.4. Bei Rücktritt des Mietvertrags durch den Mieter bis zu 7 Tage vor Mietbeginn fallen 50% Stornogebühren an, bei Rücktritt bis zu 14 Tage vor Mietbeginn 25% Stornogebühren in Höhe des Gesamtauftragswertes. Bei Rücktritt am Tag des Mietbeginns oder am Vortag fallen 100% Stornogebühren an. Außerordentliche Sonderleistungen außerhalb der reinen Gerätemiete können bei Vertragsrücktritt jederzeit dem Mieter komplett belastet werden.

4.5. Sollte der Mieter den Gesamtpreis oder einen Teilbetrag nicht fristgerecht zahlen, behält sich der Vermieter das Recht vor, die Buchung zu stornieren. Eine Stornierung erfolgt jedoch erst nach mehrfacher Mahnung und Fristverlängerung. Sollte die Zahlung auch nach dieser Frist ausbleiben, ist der Vermieter berechtigt, die Buchung gemäß den in Punkt 4.4. aufgelisteten Stornierungskosten zu stornieren und den Gesamtbetrag fällig zu stellen.

5. Lieferung und Rückgabe

5.1. Der Mieter stellt sicher, dass am Veranstaltungsort für Lieferung und Rückgabe, sowohl die Zufahrt für den Auf- und Abbau (Be- und Entladen) möglich ist.

5.2. Zeigt sich bei Inbetriebnahme nach Lieferung oder während der Mietzeit ein Mangel, so hat der Mieter unverzüglich nach Entdeckung des Mangels dem Vermieter hiervon schriftlich per E-Mail mitzuteilen. Mündliche oder telefonische Mitteilungen durch den Mieter müssen von diesem innerhalb von drei Kalendertagen schriftlich bestätigt werden.

5.3. Kann ein bestätigter Termin von dem Vermieter nicht eingehalten werden, werden bereits gezahlte Leistungen zurückerstattet. Dem Vermieter entstehen dabei keine weiteren Kosten. Der Vermieter übernimmt keine Haftung oder Schadensersatz für Unregelmäßigkeiten und Ausfälle von Leistungen die Dritte, insbesondere Vorlieferanten, zu vertreten haben.

5.4. Bei Rückgabe werden die Mietobjekte durch den Vermieter kontrolliert. Sollten die Mietobjekte beschädigt, stark verschmutzt, nicht vollständig sein oder sonstige Mängel aufweisen, werden anfallende Kosten, z.B. für Reinigung, Ersatz, Schadensersatz, etc. dem Mieter zusätzlich nachträglich in Rechnung gestellt.

5.5. Der Mieter hat das Mietobjekt in ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben. Erfolgt die Rückgabe nicht in ordnungsgemäßen Zustand, kann der Vermieter die zur Herstellung eines erforderlichen Zustandes erforderliche Aufwendungen durch eigenes Personal oder Dritte vornehmen lassen und die Kosten dem Mieter in Rechnung stellen.

5.6. Bis zur Herstellung des ordnungsgemäßen Zustandes des Mietobjekts gilt dieses als nicht zurückgegeben. Gleiches gilt, wenn das Mietobjekts unvollständig zurückgegeben wird. Gibt der Vermieter das Mietobjekt nicht zum vereinbarten Termin zurück, hat er für jeden begonnenen Tag die vereinbarte Tagesmiete zu entrichten. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Vermieters bleiben hiervon unberührt.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1. Die gemieteten Objekte bleiben auch nach der Bezahlung unveräußerliches Eigentum des Vermieters. Dem Mieter wird nur ein Nutzungsrecht für den im Vertrag vereinbarten Zeitraum gewährt. Da es sich bei dem Mietvertrag nicht um einen Warenverkauf im Fernabsatz handelt, sondern um Angebote und Leistungen, die auf die speziellen Bedürfnisse des Mieters erstellt wurden, findet das Widerrufsrecht laut BGB keine Anwendung.

6.2. Die Mietobjekte dürfen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht weitervermietet oder an Dritte zum Gebrauch überlassen werden. Des Weiteren ist die Abtretung oder Übertragung der Rechte aus dem Mietvertrag durch den Mieter auf andere Dritte ebenfalls ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht möglich.

7. Pflichten des Mieters

7.1. Der Mieter ist verpflichtet, mit den Mietobjekten pfleglich und sorgfältig umzugehen, sowie vor Beschädigungen zu schützen und die Mietobjekte so zu benutzen und zu behandeln, wie es ein verständiger, auf die Werterhaltung bedachter Eigentümer tun würde.

7.2. Der Mieter ist verpflichtet auf seine Kosten die Mietobjekte bei Wetterbedingungen, wie z.B. Regen, Hagel, Überschwemmungen, Sturm, Schneefall, etc. und bei Besorgnis der Beschädigung durch Vandalismus entsprechend zu sichern (z.B. durch Abstellen der Mietobjekte in einem gesicherten Gebäude). Bei Regen müssen die Mietobjekte sofort vom Stromkreis getrennt und abgedeckt werden, sodass sich insbesondere elektronische Geräte im Trockenen befinden.

7.3. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietobjekte während des gesamten Betriebs durch geeignete, erwachsene (volljährige) Personen zu beaufsichtigen. Bei der Vermietung von Mietobjekten übernimmt der Mieter die allgemeine Verkehrssicherungspflicht und hat für eine ständige Beaufsichtigung durch eine erwachsene Person, die das 18. Lebensjahr erreicht hat, zu sorgen.

7.4. Der Vermieter ist berechtigt, sich jederzeit nach Abstimmung mit dem Mieter persönlich oder durch Beauftragte vom Zustand des Mietobjekts zu überzeugen und etwaige Schäden beheben zu lassen.

8. Nutzungsbedingungen

8.1. An den Mietobjekten dürfen keine technischen Veränderungen vorgenommen werden.

8.2. Optische Änderungen an den Mietobjekten, wie z.B. Beschriften, Bemalen, Bekleben, Anbringen von Klebefolien, Lackierungen etc. sind ebenfalls verboten. Dies führt zu zusätzlichen Kosten für den Mieter.

8.3. Die Nutzung der gemieteten Gegenstände erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Eltern haften für Ihre Kinder.

8.4. Weitere Nutzungsbedingungen sind in den Sicherheitshinweisen und Bedienungsanleitungen zu beachten.

8.5. Es obliegt den Pflichten des Mieters sich über regionale Nutzungsbedingungen zu informieren und sich nach den Gesetzen und Regeln zu halten. Die Einhaltung bestehender Rechtsverordnungen und Gesetze ist ausschließlich Sache des Mieters.

9. Haftung des Mieters

9.1. Der Mieter haftet für alle Personen- und Sachschäden, die mit dem Gebrauch der Mietobjekte entstehen, uneingeschränkt.

9.2. Der Mieter haftet für alle Schäden, die aufgrund unsachgemäßer Behandlung oder übermäßiger Beanspruchung am Mietobjekt entstehen. In gleichem Umfang haftet der Mieter auch für Schäden ohne eigenes Verschulden, die z.B. durch Familienangehörige, Freunde, Helfer oder sonstige Dritte verursacht wurden. Dies gilt auch dann, wenn sich die Person, die einen Schaden verursacht hat, nicht feststellen lassen kann oder die Identität des Schadenverursachers nicht geklärt werden kann.

9.3. Wird ein Mietobjekt oder Teile davon während der Mietzeit beschädigt oder verschmutzt, so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Spätere Reklamationen und Angaben von Schäden nach Rückgabe der Mietobjekte werden nicht anerkannt und gehen zu Lasten des Mieters.

9.4. Der Mieter haftet auch für alle Folgeschäden, die infolge eines vom Mieter verursachten Schadens entstehen und verpflichtet sich, dem Vermieter auch alle Folgeschäden zu ersetzen, insbesondere den Mietausfall, wenn das Mietobjekt z.B. durch Beschädigung, Diebstahl, Unterschlagung, verspätete Rückgabe, etc. nicht oder nicht rechtzeitig weitervermietet oder nicht durch den Vermieter für eigene Zwecke genutzt werden kann, die

Reparatur-, Reinigungs- und Wiederbeschaffungskosten, sowie die Mietausfallkosten, die durch den Verlust entstehen. Für alle weiteren Schäden, die dem Vermieter durch die verspätete Rückgabe entstehen, haftet der Mieter.

9.5. Wird bei der Rückgabe des Mietobjekts ein Schaden festgestellt, so wird die Verursachung des Schadens und die Haftung für den Schaden des Mieters gemäß vorstehender Regelung vermutet, es sei denn, der Mieter weist nach, dass der Schaden bereits bei der Übernahme des gemieteten Artikels vorhanden war. Sollte ein Schaden

bereits bei der Übernahme vorhanden sein, so ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu kontaktieren und darüber zu informieren. Spätere Reklamationen und Angaben von Schäden werden nicht anerkannt und gehen zu Lasten des Mieters. Sollte ein Schaden bereits bei der Übergabe bzw. vor der Nutzung festgestellt worden sein, muss der Vermieter unverzüglich informiert werden und die Mietobjekte dürfen auf keinen Fall vom Mieter genutzt werden.

9.6. Mit Wirkung ab dem Zeitpunkt der Befriedigung sämtlicher Schadensersatzansprüche des Vermieters durch den Mieter, tritt der Vermieter alle ihm möglicherweise gegenüber dritten Personen zustehenden Schadensersatzansprüche zum Zwecke der Geltendmachung an den Mieter ab.

9.7. Der Mieter haftet für die kompletten, angemieteten Mietobjekte in Bezug auf Feuer und Wasserschäden, mutwillige Beschädigung, Vandalismus, Fehlbedienung und Diebstahl. Die gemieteten Gegenstände sind nicht versichert. Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Personenschäden.

10. Haftung des Vermieters

10.1. Der Vermieter haftet nicht für Schäden und Unfälle des Mieters oder Mitbenutzer.

10.2. Der Vermieter kann die Leistung verweigern, soweit diese für den Vermieter unmöglich ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Mietobjekt vor Beginn der Mietzeit durch eine Beschädigung oder infolge höherer Gewalt bei Naturereignissen so beschädigt wurde, dass es nicht mehr gebrauchstauglich ist und eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung vor Beginn der Mietzeit nicht mehr möglich war oder einen Aufwand erfordert hätte, der unter Berücksichtigung der Mietdauer und des vereinbarten Gesamtmietpreises und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zum Leistungsinteresse des Mieters steht.

10.3. Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermieter, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind im Falle einer Nichtleistung ausgeschlossen, es sei denn, dem Vermieter fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last. Der Vermieter ist jedoch verpflichtet, alle erhaltenen Zahlungen an den Mieter umgehend zurückzuzahlen.

10.4. Der Vermieter übergibt die Mietgegenstände nach bestem Wissen in einsatzbereitem und einwandfreiem Zustand. Sollte sich ein Funktionsmangel herausstellen und für Folgeschäden oder Ausfälle, die durch Nichtstattfinden der Veranstaltung (auch aufgrund schlechter Wetterbedingungen) entstehen, übernimmt der Vermieter hierfür keine Haftung und Schadenersatz.

11. Alternative Streitbeilegung

11.1. Die EU-Kommission stellt eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) bereit. Die OS-Plattform soll als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen, dienen. Die OS-Plattform ist unter folgendem Link erreichbar: https://ec.europa.eu/consumers/odr

11.2. Der Vermieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

12. Schlussbestimmungen

12.1. Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen des Mietvertrags bedürfen der Schriftform.

12.2. Sollten Bestimmungen dieses Mietvertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Mietvertrags im Übrigen nicht.

12.3. Die Parteien vereinbaren die Geltung von deutschem Recht für ihre gegenseitige rechtliche Beziehung dieses Mietvertrags.

12.4. Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit natürlichen oder juristischen Personen ist Hamburg, Deutschland.

Stand: 01.01.2025